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Polizeigewalt

Vorgestern wurde ich im Lawblog auf einen Zeitungsartikel aufmerksam, der etwas zur Sprache bringt, was leider immer häufiger zu beobachten ist: überzogene Gewalt durch die Staatsmacht, der Polizei.

In besagtem Artikel ging es um eine Hausdurchsuchung des SEK Niedersachsen gegen einen Mann, der durch Falschaussagen eines ehemaligen Mitarbeiters des illegalen Waffenbesitzes verdächtigt wurde. Aufgrund dieser einzigen Aussage stürmten 25 SEK Beamte in die Wohnung während ein Hubschrauber über dem Haus donnerte. Die Familie wurde traumatisiert, Frau und Kinder müssen psychologisch behandelt werden, unter anderem weil sie miterleben mußten, wie der Haushund direkt zu Beginn der Aktion erschossen wurde. Der Verdacht erwieß sich als unbegründet…

Immer wieder ist zu lesen, wie derartige Einsätze aus dem Ruder laufen. Immer wieder werden dabei Hunde erschossen, wie z.b. der Labrador Scotty, der mit fünf Schüssen aus drei verschiedenen Pistolen niedergestreckt wurde. Oder die Hunde eines Polizisten, der das Pech hatte, dass sich die Rambos seine Kollegen in der Etage vertan haben.

In fast allen Fällen hat sich im Nachhinein herausgestellt, das die Tötung der Hunde ungerechtfertigt war, ja oftmals sogar die ganze Durchsuchung unverhältnismäßig und damit ein Rechtsbruch war. Leider wurde in keinem Fall einer der verantwortlichen Beamten zur Rechenschaft gezogen. Frei nach dem Motto “Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” haben Staatsanwälte keinerlei Interesse daran, den Polizisten, auf deren Arbeit sie angewiesen sind, ans Bein zu pinkeln. Und in den gigantischen Bergen deutscher Gesetze, Vorschriften und Verordnungen findet sich immer etwas, um selbst den krudesten Zwischenfall ad acta zu legen.

Wir leben in Zeiten, in denen sogar Verfassungsrichter monieren, daß viele Hausdurchsuchungen ungerechtfertigt sind und es ein Unding ist, das zum Beispiel für 15 Euro Verwarnungsgelt ein Rollkommando der Staatsmacht eine Wohnung durchsucht. So weiß dieser Verfassungsrichter zu berichten, das 20% aller erfolgreichen Verfassungbeschwerden Hausdurchsuchungen betreffen. Im Klartext, jede fünfte Hausdurchsuchung stellt sich im Nachhinein als Rechtsbruch heraus!

Sobald bei einer geplanten Durchsuchung bekannt ist, das Hunde im Haus sind, sind in der Regel Beamte daran beteiligt, die mit Hunden “umgehen” können. Bleibt nur zu hoffen, daß es sich dabei um Beamte von der Polizeihundestaffel handelt und wissen was sie tun. Wenn man bedenkt, daß ehrliche Menschen ihren Hund bei der Stadtverwaltung anmelden, kann man sich in seinen schlimmsten Albträumen vorstellen, was passieren wird, wenn man  in die Mühlen der Staatsmacht gerät. Und frei nach dem Motto “Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant” kann dies sehr schnell  zoophilen Menschen passieren.

Willkommen in einer schönen neuen Welt…

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