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Die Würde von Mensch und Tier

Worin bemisst sich die Würde bei Mensch und Tier? Beim Menschen ist der Fall klar gelagert: In seiner Würde verletzt zu werden heißt, in seinen (elementaren) Rechten verletzt zu werden und umgekehrt – um zur Abwechslung mal nicht Kants berühmte Selbtszweckformel zu bemühen. Welche Rechte nun die elementaren sind, darüber kann man im Detail streiten, aber die UN-Menschenrechtskonvention bietet einen Anhaltspunkt. Beim Menschen. Gleichzeitig wird hier aber deutlich, dass eine Übertragung auf Tiere nicht ohne weiteres möglich ist. Ein universelles Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum wäre in der Praxis weder zu leisten, noch irgendwie sinnvoll. Weiter stellte sich die Frage, ob dies für alle oder nur für manche Tiere gälte – und nach welchen Kriterien. Schwierig.

Wichtig erscheint mir darüber hinaus noch Folgendes: Dass Begründung und Ausgestaltung egal welcher Rechte sich nicht aus irgendeiner religiös-kosmischen Ordnung oder irgendwelchen anderen naturgegebenen Rechten ableiten lassen, sondern diese gesellschaftsvertraglich und dialogisch zu erarbeiten sind. So wie in den vertragstheoretischen Überlegungen von Hobbes, Locke, Rousseau oder Rawls etwa. Genauso könnte man aber auch utilitaristische Überlegungen anstellen.

Doch zurück zu den Tieren: Die Natur als normativer Maßstab scheidet schon mal ex ante aus: Erstens sind Haustiere mehr ein Produkt des Menschen als ein Produkt der Natur, und zweitens schwebt über all dem der bekannte Sein-Sollen-Fehlschluss. Ein Dialog expressis verbis mit oder unter den Tieren scheidet aus offensichtlichen Gründen für eine Definition tierlicher Würde ebenso aus. Also muss man sich etwas zurück orientieren: Mit dem Begriff des Rechts zu arbeiten erscheint allerdings auch problematisch, wenn die Gegenseite (also das Tier) erstens nicht wissen kann, was Rechte sind, und zweitens, selbst wenn sie dies wüssten, sie diese nicht selbst aufstellen und einklagen könnten. Der Versuch, bestimmte Rechte mit Hilfe eines selbstständig tätig werdenden Tierrechtsanwalts umzusetzen, führte in der Schweiz zu teils bizarren Blüten. Was bleibt, sind also die Interessen oder Triebe. Singers “Praktische Ethik” bietet hier einen Anknüpfungspunkt: Spieltrieb, Jagdtrieb, Hütetrieb, Fortpflanzungstrieb und generell die Freiheit von Schmerzen, Leiden oder Schäden. Wie stark die Triebe ausgeprägt sind, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich, aber für einen hinreichend sensibilisierten Tierhalter im Normalfall gut zu erkennen. Zumal es ja meistens um Säugetiere geht und Mensch und Tier teils schon länger aneinander gewöhnt sind.

Eine Definition von tierlicher Würde – die ihren Ausgangspunkt im Tier und nicht dem Tier äußerlichen menschlichen Vorstellungen nimmt – müsste also in der Wahrung der o.g. Interessen bestehen. Das wird in der Praxis allerdings selten gemacht, da nicht mit Massentierhaltung, Tierversuchen und Tierzucht vereinbar. In der Schweiz geht man den umgekehrten Weg, und entscheidet auf Grundlage der eigenen Sittlichkeitsvorstellung punktuell und patriarchalisch, was die Würde des Tieres zu verletzen hat, und was nicht. So kann es kommen, dass im Sinne eines vulgären Puritanismus die Würde des Tieres gewahrt wird, wenn nicht in, sondern gegen die Interessen oder Triebe des Tieres gehandelt wird. Der Hund, der seinen Penis am Bein des Besuchers reibt – und dafür in aller Regel streng gemaßregelt wird –  ist wohl das augenfälligste Beispiel. Zusammenfassen kann man diese Haltung wohl am besten mit einem Bonmot des ehem. sowjetischen Außenministers Gromyko: “Our purpose is the well-being of the [animals], wether they like it or not”.

Denn wie sonst könnte man auf der einen Seite unter dem Banner der Verteidigung der “sexuellen Integrität” augenscheinlich einvernehmliche sexuelle Kontakte verurteilen, aber höchst invasive Eingriffe wie Kastration oder künstliche Fortpflanzung zulassen? Das schweizer Tierschutzgesetz, das hier auf die sexuelle Motivation abhebt, und die pekuniäre Seite für die effektiv gleichen Handlungen ausblendet, spricht Bände. Dass die Würde des Tieres in dem einen Fall verletzt, und in dem anderen gewahrt werden sollte, ist eine schlichtweg bizarre Behauptung.

Was vermutlich an der Sonderstellung des sexuellen im Allgemeinen und des sexuell “unnormalen” im Besonderen liegt: Nämlich stets unter einem Generalverdacht mit besonderem Rechtfertigungsdruck zu stehen. Der – nach langem Kampf – das meiste was sich unter den wörtlichen “informed consent” fassen lässt zähneknirschend toleriert, aber in den übrigen Bereichen fröhlich Urständ feiert. Der trotzdem zu schwach ist, um in allen Fällen zu greifen (Tierzucht), aber stark genug, um sexuelle Mensch-Tier-Kontakte auf das sittlich “nötigste” begrenzen zu wollen…

2 Responses to “Die Würde von Mensch und Tier”

  1. Meike Silberling sagt:

    Ein wirklich sehr gelungener und zum Nachdenken anregender Artikel über die menschliche Betrachtungsweise der Tierwürde! Herzlichen Dank dafür!

  2. [...] das Strafmaß von lebenslänglich auf höchstens 2 Jahre reduziert. Davon abgesehen ist die Würde des Tieres nur dann verletzt, wenn auf Ablehnung nicht respektiert wird. Zur Kommunikationsbarriere siehe [...]

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